Überprüfung SH West

Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist Grundlage für die Wasseraufsicht während der Trainings-/ Übungszeit und somit Vertragsbestandteil zur Anmietung von Wasserflächen in den Schwimmhallen der Leipziger Sportbäder. Zusätzlich gibt es allgemeine Anforderungen wie Volljährigkeit, körperliche und geistige Eignung sowie Vertrautheit mit der Schwimmhalle.

Der letzte Nachweis der Rettungsfähigkeit darf nicht älter als zwei Jahre sein. Die dazugehörige Fortbildung in der Ersten Hilfe und Herz-Lungen-Wiederbelebung muss nach DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) ebenso aller zwei Jahre wiederholt werden.

Hinweis: Diese Regelung gilt für den Einsatz in unseren Objekten auch für höherwertige Ausbildungen (z.B. Sanitätsausbildung). Auch diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. 

Die anhand einer kombinierten Rettungsübung überprüfte Rettungsfähigkeit qualifiziert nur in Kombination mit einem gültigen 1. Hilfe- Schein (oder höherwertig) zur Wasseraufsicht während des Übungsbetriebs in den Leipziger Sportbädern.

Die kombinierte Rettungsübung besteht aus den Elementen:

  •          Hilfe herbeirufen
  •          Absetzen des Notrufs veranlassen
  •          Sprung ins Wasser
  •          Anschwimmen/Abtauchen zur auf dem Beckenboden liegenden Rettungspuppe
  •          Heraufholen der Rettungspuppe
  •          Loslassen der Puppe

Nach dem Loslassen der Puppe geht die Übung mit einer Person weiter:

  •          Vermeidung einer Umklammerung
  •          Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff (Befreiung aus Halsumklammerung von hinten oder Halswürgegriff von hinten)
  •          Schleppen der Person zum Beckenrand im Fesselschleppgriff
  •          Sichern der Person am Beckenrand
  •          Verbringen der Person aus dem Wasser und Ablegen auf dem Beckenumgang
    • Dieser Teil wird in der 2-Helfer-Methode durchgeführt. 
    • Das bedeutet, dass eine zusätzliche Person die Arme des Verunfallten am Beckenrand fixiert und beim Herausheben aus dem Wasser unterstützt, indem jeder Helfer einen Arm übernimmt. 
    • Alle weiteren Aufgaben bleiben wie gewohnt in der Verantwortung des Retters.
  •          Nachfrage, ob der Notruf abgesetzt wurde
  •          Herz-Lungen-Wiederbelebung über mindestens drei Minuten inkl. fünf Initialbeatmungen an einer Reanimationspuppe

Die praktischen Fertigkeiten sind im Vorfeld gründlich zu üben, damit sie bei der Prüfungsabnahme einwandfrei beherrscht werden. Die Abnahme der kombinierten Rettungsübung kann einmal wiederholen werden.

Die kombinierte Rettungsübung muss bis zum Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung in maximal drei Minuten absolviert werden. Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrillen sind nicht gestattet.

Mitzubringen sind ein T-Shirt, welches zur Überprüfung im Wasser getragen werden muss, sowie ein Ausweisdokument.

Preis wird berechnet