Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist Grundlage für die Wasseraufsicht während der Trainings-/ Übungszeit und somit Vertragsbestandteil zur Anmietung von Wasserflächen in den Schwimmhallen der Leipziger Sportbäder. Zusätzlich gibt es allgemeine Anforderungen wie Volljährigkeit, körperliche und geistige Eignung sowie Vertrautheit mit der Schwimmhalle.
Der letzte Nachweis der Rettungsfähigkeit darf nicht älter als zwei Jahre sein. Die dazugehörige Fortbildung in der Ersten Hilfe und Herz-Lungen-Wiederbelebung muss nach DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) ebenso aller zwei Jahre wiederholt werden.
Hinweis: Diese Regelung gilt für den Einsatz in unseren Objekten auch für höherwertige Ausbildungen (z.B. Sanitätsausbildung). Auch diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Die anhand einer kombinierten Rettungsübung überprüfte Rettungsfähigkeit qualifiziert nur in Kombination mit einem gültigen 1. Hilfe- Schein (oder höherwertig) zur Wasseraufsicht während des Übungsbetriebs in den Leipziger Sportbädern.
Die kombinierte Rettungsübung besteht aus den Elementen:
Nach dem Loslassen der Puppe geht die Übung mit einer Person weiter:
Die praktischen Fertigkeiten sind im Vorfeld gründlich zu üben, damit sie bei der Prüfungsabnahme einwandfrei beherrscht werden. Die Abnahme der kombinierten Rettungsübung kann einmal wiederholen werden.
Die kombinierte Rettungsübung muss bis zum Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung in maximal drei Minuten absolviert werden. Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrillen sind nicht gestattet.
Mitzubringen sind ein T-Shirt, welches zur Überprüfung im Wasser getragen werden muss, sowie ein Ausweisdokument.